Betriebliche Krankenversicherung
Einfach und flexibel
Die Betriebliche Krankenversicherung (BKV) unseres Partners SDK GESUNDWERKER bietet Gesundheitsschutz nach Maß. Entscheiden Sie sich für umfangreiche Leistungen zu attraktiven Gruppenkonditionen und bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine Versorgung auf Privatpatientinnen- bzw. Privatpatienten-Niveau.
So funktioniert's
Tarifbausteine zum Kombinieren
Im Rahmen der Betrieblichen Krankenversicherung der SDK stehen Arbeitgebern zwei Wege zur Verfügung: die klassischen BKV-Tarife und die BudgetTarife. Beide können miteinander kombiniert werden. Das Kombimodell der SDK GESUNDWERKER bietet eine flexible Lösung aus einem arbeitgeberfinanzierten Gesundheitsbudget und optionalem arbeitnehmerfinanzierten Komplettschutz für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeitende. Das gibt Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zu wählen.
Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber
- Weniger Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeitenden
- Steigerung der Produktivität und Senkung der Krankheitskosten
- Praktische Gesundheitsmaßnahmen, die über Prävention hinausgehen
- Direkt erlebbarer Mehrwert für Ihre Mitarbeitenden
- Attraktive Sozialleistung ohne hohe Kosten
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
- Möglichkeit, privatversicherte Mitarbeitende in Tarifen Zahn und Stationär zu versichern
- Viele bisher nicht versicherbare Branchen wie Baugewerbe oder Pflegebranche versicherbar
Die Vorteile für Ihre Mitarbeitenden
- Erhalt und Verbesserung der Gesundheit
- Hochwertige Betreuung im Krankheitsfall und individueller Versicherungsschutz
- Ganzheitliches Konzept zur Stärkung der mentalen und körperlichen Gesundheit
- Individuelle Gesundheitsdienstleitungen mit hoher Effizienz
- Versicherungsschutz zu Firmenkonditionen
- Gleiche Beitragshöhe für Jung und Alt (Altersgruppe 16 bis 70 Jahre)
- Vergünstigte Konditionen auch für Familienangehörige
- Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung in vielen Fällen
FAQ zur Betrieblichen Krankenversicherung
Das ist abhängig von der jeweiligen Finanzierungsart: Bei einer Arbeitgeberfinanzierung übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Mitarbeitenden. Die Beiträge für die Familienangehörigen wiederum trägt der Mitarbeitende selbst. Bei einer Arbeitnehmerfinanzierung erfolgt die Beitragszahlung durch die Mitarbeitenden.
Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen den Mitarbeitenden und der SDK. Der Arbeitgeber erhält keine vertraulichen Informationen wie Leistungsabrechnungen oder Diagnosen.
Die Mitarbeitenden senden die Originalrechnungen unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Bankverbindung an die SDK. Sie können die Rechnungen auch per SDK-App einreichen. Die Leistungsabrechnungen erhalten die Mitarbeitenden dann per Post an ihre jeweilige Privatadresse. Die SDK überweist die Erstattungsbeträge auf die privaten Konten der Mitarbeitenden.
Nein, die tariflichen Leistungen gelten ab dem ersten Tag.
Die Mindestgröße liegt für alle Tarife bei fünf sozial-versicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber muss dabei eine Beteiligungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht werden. Des Weiteren müssen für alle Mitarbeitenden dieselben Tarife zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Ja, alle Mitarbeitenden erhalten einen Versicherungsschein und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.