Karte und OnlineBanking sperren
Sie haben Ihre Geldbörse verloren, Debitkarte oder Kreditkarte sind verschwunden oder Ihr Smartphone wurde gestohlen? Nun gilt: Bleiben Sie besonnen und lassen Sie Ihre Karten schnell sperren. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone VR SecureGo plus installiert haben, lassen Sie bitte auch Ihren Zugang zum OnlineBanking sperren.
FAQ zur Sperrung von Karten und OnlineBanking
Wenn Sie bestohlen wurden, lassen Sie die Debitkarte oder Kreditkarte bzw. Ihr OnlineBanking unverzüglich sperren. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres mobilen Endgeräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.
Bei Verlust Ihres Smartphones sollte nicht nur der Mobilfunkzugang, sondern auch alle anderen sicherheitsbedürftigen Anwendungen auf dem Smartphone unverzüglich gesperrt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ihre digitalen Karten, Ihr OnlineBanking-Zugang und Ihre Social-Media-Zugänge. Denn sonst könnten Betrügerinnen oder Betrüger damit bezahlen oder diese anders missbrauchen.
Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:
- den Namen des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- den Namen des Kontoinhabers,
- bei der girocard die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Mastercard Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.
Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und OnlineBanking „116 116“ nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN kennen – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.
Nach dem Verlust Ihrer Karte können Sie sich an Ihre Bank wenden, um eine neue Zahlungskarte zu erhalten oder Ihren OnlineBanking-Zugang wieder herzustellen. Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind dabei sicherer als Bargeld, denn Scheine und Münzen bekommen Sie nach einem Diebstahl nicht wieder.
Geben Sie die Karte oder das Smartphone am besten in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Wer den Verlust seiner Karte oder seines Smartphones mit digitalen Karten bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und ihn nicht unverzüglich seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet der Karteninhaber selbst für entstandene Schäden.